Zulassungsvoraussetzung

Die Zulassung zum UPH erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

1. Abschluss eine facheinschlägigen Bachelor- oder Diplomstudiums,
2. Abschluss eines facheinschlägigen Fachhochschul-Bachelor- oder Diplomstudiengangs (mind. 180 ECTS) oder
3. Abschluss eines anderen gleichwertigen facheinschlägigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (analog § 64 Abs. 5 UG idgF)

Zusätzlich ist eine zweijährige einschlägige Berufspraxis nachzuweisen.

4. Eine gleichwertige Qualifikation kann in begründeten Einzelfällen von der Lehrgangsleitung bestätigt werden. Vorraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife (analog § 64 Abs. 5 UG idgF), eine mindestens dreijährige Berufspraxis und der Nachweis von Methodenkenntnissen in Wissenschaft und Forschung/Wissenschaftliches Arbeiten im Umfang von 10 ECTS.

Die Fähigkeiten zum Studium englischsprachiger Unterlagen beziehungweisen die Teilnahme an Unterrichtseinheiten in englischer Sprache werden vorausgesetzt.

Zulassungsvoraussetzung Kosten Stipendien Storno