Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassung zum UPH erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: 1. Abschluss eine facheinschlägigen Bachelor- oder Diplomstudiums, Zusätzlich ist eine zweijährige einschlägige Berufspraxis nachzuweisen. 4. Eine gleichwertige Qualifikation kann in begründeten Einzelfällen von der Lehrgangsleitung bestätigt werden. Vorraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife (analog § 64 Abs. 5 UG idgF), eine mindestens dreijährige Berufspraxis und der Nachweis von Methodenkenntnissen in Wissenschaft und Forschung/Wissenschaftliches Arbeiten im Umfang von 10 ECTS. Die Fähigkeiten zum Studium englischsprachiger Unterlagen beziehungweisen die Teilnahme an Unterrichtseinheiten in englischer Sprache werden vorausgesetzt. |