1. Eine Stornierung der Lehrgangsanmeldung von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmer ist ausschließlich schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor
Lehrgangsbeginn im Lehrgangssekretariat möglich.
2. Bereits eingezahlte Lehrgangsbeiträge werden bei einer Kündigung bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn unter Abzug von 20%
Verwaltungsbeitrag an die Teilnehmerin/den Teilnehmer rückerstattet.
3. Bei einer Abmeldung nach obengenannter Frist wird eine Stornogebühr von 50% des Lehrgangsbeitrags verrechnet und fällig.
4. Bei einer Abmeldung nach Lehrgangsbeginn wird jedenfalls der gesamte Lehrgangsbeitrag verrechnet und fällig.